Wir freuen uns sehr über einen Gastbeitrag von Dr. Ralph S. Panzer, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei Bird & Bird.
Liebe Leserinnen und Leser,
ich möchte Sie hiermit auf eine wichtige arbeitsrechtliche Materie aufmerksam machen, die viele unserer Mandanten schon seit längerem umtreibt: Es geht um den Einsatz von Fremdpersonal im Unternehmen, sei es als Freelancer, im Wege der Arbeitnehmerüberlassung oder – vor allem kritisch – durch Werkverträge / Scheinwerkverträge.
Große Unternehmen setzen global auf flexible Arbeitskräfte durch Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge. Dadurch werden Personalkosten reduziert und bei Auslastungsschwankungen eine schnelle Anpassung gewährleistet. Häufig lassen sich Arbeitskräfte auch gar nicht in dem Umfang intern rekrutieren, wie sie benötigt werden, sodass auf von extern zugelieferte Kapazitäten ausgewichen werden muss. Die Zulieferung von externer Arbeitskraft ist ein global steigender Trend. Genauso steigen jedoch auch die rechtlichen Risiken und Regelungen solcher Einsätze:
Risiken entstehen vor allem dann, wenn derartige Fremdkräfte wie oder ähnlich eigener Arbeitskräfte in das Unternehmen integriert werden. Das gilt vor allem für den Einsatz von Freelancern und bei Werkverträgen. Wird der Einsatz von Fremdpersonal nicht sorgfältig geplant, kann dies zu erheblichen Compliance-Risiken vor allem im Hinblick auf die Nachzahlung von enormen Summen von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern sowie zu Ordnungswidrigkeiten, strafrechtlicher Verfolgung und dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen kommen, ganz abgesehen vom öffentlichen Reputationsschaden (vgl. http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/ermittlungen-wegen-scheinselbststaendigkeit-daimler-muss-millionenbetrag-zahlen/12876400.html).
Gerade jüngst hat es wieder eine Meldung zu entsprechenden Razzien des Zoll bei Ryanair gegeben.
Die große Koalition hat sich zum Gesetzesentwurf zur Reform der Arbeitnehmerüberlassung zu diesem Thema Anfang Mai geeinigt. Es ist mit einer gesetzlichen Verschärfung der Thematik in den nächsten Monaten zu rechnen.
Wir haben in den letzten Jahren eine Reihe von mittleren und großen Unternehmen zu dieser Thematik beraten. Dabei geht es vor allem darum, gemeinsam mit dem Mandanten die Einkaufsprozesse sowie die Umstände des Einsatzes von Fremdpersonal zu analysieren und zu optimieren, und zwar im Hinblick auf die Vermeidung oben genannter Risiken. Personal muss auf allen Ebenen geschult werden und gemeinsam müssen auf die Verhältnisse des Unternehmens zugeschnittene Checklisten und Ablaufdiagramme für die Einkaufsprozesse und Einsätze von Fremdpersonal entwickelt und implementiert werden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an mich